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  Extra:Rechtsklick-Sperre
 

Tutorial Extras: Rechtsklick-Sperre 


  • Ein Counter ist ein Besucherzähler. Wie der Name schon sagt - er zählt die Besucher der Homepage. Der Webmaster will ja wissen, wie viele Besucher kommen. Die unterschiedlichen Zahlen kommen durch die IP- Sperren zustande. Jeder Besucher hat von seinem Provider eine IP - Nummer erhalten, die je nach Provider unterschiedlich oft geändert wird. Je nach Einstellung, zählen die Counter die Besucher ohne Limit, das heißt, wenn der Besucher die Seite schließt und direkt wieder drauf geht , wird er wieder gezählt, bei anderen zählt dieser Besucher erst wieder nach 30 Minuten - solange ist er für den Counter gesperrt.
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  • Jeder Besucher, der auf die Homepage kommt zählt (= ein Visit). Dann zählt der Counter auch noch einen Hit für den Besuch der Startseite - für jede besuchte Unterseite wird ein weiterer Hit gezählt.
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  • Rechtsklick-Sperre installieren: Wir klicken im Log-In auf


Wir wählen das Extra: Rechtsklick-Sperre aus und fügen es hinzu:


 

Wir können das Extra: Rechtsklick-Sperre einfach aktivieren oder noch eine Alert-Box mit beliebigem Text:


Da ist die Allert-Box mit unserem Copyright-Text:


Will  man die Rechtsklick-Sperre nur auf bestimmten Seiten haben - geht das mit einem Javascript, das wir im Quelltext der betreffenden Seite eingeben:

<BR>
<SCRIPT type=text/javascript>
var warnung="Rechtsklick deaktiviert!";
if (document.layers){
window.captureEvents(Event.MOUSEDOWN | Event.MOUSEUP)
window.onmousedown=rightclick;
window.onmouseup=rightclick;
function rightclick(e) {
if (e.which == 3) {
alert(warnung);
return false;
}
else {
return true;
}
}
}
if (document.all){
function click() {
if (event.button==2) {
alert(warnung)
}
if (event.button==3) {
alert(warnung)}
}
document.onmousedown=click
}
</SCRIPT>

 

Die rechte Maustaste ist dann deaktiviert.

Aber das ist nur ein schwacher Schutz, der leicht zu umgehen ist.

 

 

Rechtsklicksperre ganz einfach umgehen!

 

Hier ist ein einfacher Trick mit dem man eine Rechtsklicksperre umgehen kann.

 

  1. Als erstes muss du mit der Rechten Maustaste klicken und die Maustaste nicht wieder loslassen.
  2. Es kommt die Alertbox mit einer Meldung wie z.B. Kein Rechtsklick o.ä.
  3. Du drückst die Enter-Taste.
  4. Die Alertbox verschwindet wieder
  5. Du lässt die rechte Maustaste wieder los
  6. Das Kontextmenü öffnet sich

Es ist also sinnlos eine Rechtsklicksperre einzubauen, weil es so einfach ist, sie zu umgehen und nur nervt!

Erscheint keine Meldung nach dem Rechtsklick, dann kannst man immer noch den Quelltext anzeigen lassen und dort die URLs der Bilder auslesen

 

Wenn die Besucher eine Grafik im Web-Browser sehen, brauchen sie sie gar nicht mehr mit dem Kontextmenü und „Speichern unter” auf ihren Rechner zu kopieren, weil sie längst dort gespeichert sind - nämlich im Browser-Cache.

Sollte - aus welchem Grund auch immer - die Quelltext-Anzeige nicht möglich sein, dann kann man einfach die URL im Notepad öffnen und die Daten auslesen.

Hilft dies alles nichts, dann bleibt noch die brachiale Methode. Dann löscht man den Cache des Browsers und rufen nur diese eine Seite im Browser auf. Dann schließen wir  den Browser wieder und öffnen das Browser-Temp-Verzeichnis. Jetzt sind alle Dateien und natürlich auch die Bilder der Seite frei zugänglich.

Ich möchte hier keinesfalls zum Bilderklauen aufrufen, sondern nur absolut klar machen, das es keine Lösung gibt, die Bilder zu schützen und als  Eigentum zu markieren. Die einzige Möglichkeit ist sie   mit einem Wasserzeichen zu versehen und im Missbrauchsfall den Kopierer strafrechtlich zu verfolgen. 

Ein Fotograf Anspruch auf Schadenersatz für die unerlaubte Nutzung seiner Fotos. Manche Quellen sprechen sogar vom Fünffachen der branchenüblichen Lizenzgebühren, das Doppelte wird aber auf jeden Fall gefordert  Ein Anwalt bekommt vom Fotograf die betreffenden Auktionen genannt, ermittelt den Anbieter und mahnt ab. Und auch das vergleichsweise moderat: Der geschädigte Fotograf soll rund 250 Euro an Lizenz- und Strafgebühren bekommen, der Anwalt berechnet rund 270 Euro an Gebühren. Der Gegenstandswert wird mit 2.750 Euro auch nicht zu hoch angesetzt.

Weitere Informationen: Bilder-Recht

 

 

 
 
 
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