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Urheberrecht - Gema bei Musik-und Videoaufnahmen

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist ein derart umfangreiches Werk, dass selbst erfahrene Profis aus dem Medienbereich oft nicht mehr den völligen Überblick haben. Aber wenigstens einen Teilbereich bei der Verwendung von Musik sollten wir uns anschauen. 

Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht gilt für kulturelle Schöpfungen, auch Werke genannt, wie zum Beispiel Texte, Gemälde, Fotografien, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Filme, Rundfunksendungen, Software etc.

Danach ist also jeder, der ein geistiges und/oder künstlerisches Werk (einen Film, ein Foto, ein Buch, eine Musik etc.) erschafft, ein sogenannter Urheber. Grundsätzlich kann er frei darüber verfügen, was mit seinem Werk passieren soll (oder eben auch nicht), d.h. er hat prinzipiell die vollständige Kontrolle über alle sein Werk betreffenden Nutzungsarten und -formen.

Wichtig:
1. Jedes Werk, ob von einer Verwertungsgesellschaft wie z.B. der GEMA kontrolliert oder nicht (z.B. gema-freie Musik), genießt den Urheberrechtsschutz. Das heißt für den Nutzer, dass er immer die Erlaubnis des Urhebers (Nutzungsrecht) einholen muss, bevor er ein Werk verwenden darf, unabhängig davon, ob oder in welchem Rahmen für diese Erlaubnis Vergütungen erhoben werden oder nicht.2. Das Urheberrecht ist nicht veräußerbar, d.h. man kann ein Urheberrecht nicht kaufen oder verkaufen. Beim Kauf von Musikwerken (auch gema-freie) stellt sich oft die Frage, welche Nutzungsrechte man erworben hat. Mit der gezahlten Lizenz erwirbt man immer nur ein Nutzungsrecht an der Musik, welches der Urheber nach seinen Vorstellungen ausgestalten kann, nie jedoch das eigentliche Urheberrecht. Da dies gesetzlich geregelt ist, gibt es dahin gehend keine Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern.

Musik:

Musik ist immer urheberrechtlich geschützt
Musik, die man  nicht selbst erstellt hat, ist  also immer urheberrechtlich geschützt.
Urheber der Musik kann der Musiker, Komponist, oder die Platten-Firma sein
Nimmt die "GVL" die Verwertungsrechte wahr, werden Gema-Gebühren fällig
Das geht sogar soweit, wenn man mehr als 4 Takte eines Stückes im eigenen Lied hat. Melodien sind klar  geschützt, also gilt das alles auch für Cover-Musik.

Musik, die man legal  zum downloaden gefunden hat oder bezahlt, bzw. sich die CD kauft darf  man nur privat nutzen .
Die  Homepage-Seiten sind "öffentlich".

Da kommt dann die  Gema-Pflicht (Gema=Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ins Spiel
Die "GVL" vertritt das Urheberrecht, also nimmt die Zweit-Verwertungsrechte wahr. Die GEMA zieht (im Auftrage der GVL) die Gebühren ein,
die bekommt die GVL, diese zahlt an die Musiker aus. Man spricht dann von Gema-Pflicht, wenn Musik abgespielt wird, deren Rechte die GVL vertritt.
Ob ein  Titel der Gema-Pflicht unterliegt, kann man hier prüfen:
http://www.gema.de/musiknutzer/index.shtml

Natürlich kann man Musik aus den Charts - aktuelle Hits, Oldies, alles öffentlich abspielen, wenn man dafür bezahlt: jeder Gastwirt, der in seinen Gasträumen Musik laufen läßt zahlt Gema-Gebühren - wenn er sie im Aufenthaltsraum laufen läßt, zahlt er, wenn sie aus dem Radio kommt nur die Rundfunkgebühr, also die GEZ-Gebühr (nicht zu verwechseln). So ist es im Kaufhaus, bei einer Disco-Veranstaltung, bei einer Modenschau, alles was eben öffentlich ist, wie unsere Homepage. Unter http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/internet/websites.shtml
können wir die Preise für private Websites einsehen - bis maximal 10 Minuten Musik kosten monatlich 2,50 € .
Die Tarife : http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_1.pdf

Video:

Mit den Videos ist es wie mit der Musik- natürlich können wir Selbstgedrehte Videos auf unsere Homepage stellen. Achtung, wenn wir die Videos vertonen und mit Musik unterlegen gelten die gleichen Gesetze, wie bei Musik.
Bei Anbietern, wie  www. youtube.com, www.myvideo.de  entscheidet jeder beim Hochladen, ob das Video öffentlich zum kopieren, oder privat online gestellt wird.  Wer sein Video privat hochlädt, da gibt es auch keinen Code zum kopieren. 
Videos die einen Code zum kopieren haben, die darf man sich also kopieren. 
Aber Beachtet : 
Alle Video-Anbieter erlauben nur das Hochladen Selbstgedrehter Videos, die frei sind von Urheberrechten anderer. 
Lädt dort jemand Musik-Videos hoch, oder TV-Szenen, dann sind diese illegal hochgeladen worden. 
Diese sollte man sich dann auch nicht kopieren, denn sonst  verwendet man Videos, für die man nicht die erforderlichen Rechte besitzt, z.B. durch die Erlaubnis des Urhebers.

Ein Urheber hat also prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk, sei es ein Text, Bild, Computerprogramm, Musikstück, Gemälde, Foto oder Film.

 

 


 
 
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