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  Impressumspflicht
 

Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:

1. Name und Anschrift des Anbieters
Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Ausserdem muss die Rechtsform genannt werden.
Bei der Anschrift muss Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden.

3. Angabe der Aufsichtsbehörde
Bedarf das Internet - Angebot einer Zulassung, so ist die zuständige Behörde zuzüglich Kontaktdaten anzugeben.

4. Register und Registernummer
Hier muss z.B. das Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit der entsprechenden Registernummer angegeben werden.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei vorhanden sein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a muss diese angegeben werden.

7. Zusätzliche Pflichtangaben für besondere Berufsgruppen
Angehöriger freier Berufe, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, usw.), müssen zusätzlich die genaue Berufsbezeichnung sowie die Institution wo der Titel erlangt wurde angeben. Ausserdem müssen eventuell die berufsrechtlichen Regeln genannt bzw. auf diese verlinkt werden.

8. Weitere Angaben
Eventuell müssen branchenspezifisch noch weitere Angaben gemacht werden. Z.B. muss bei der Veröffentlichung redaktioneller Beiträge ein Verantwortlicher (voll geschäftsfähig, Wohnsitz in Deutschland) nach Paragraph § 10Abs.3MDStV genannt werden.

Die oben aufgeführten Informationen geben nur einen kleinen Überblick über den Sachverhalt Impressum und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne überprüfen wir auch das Impressum auf Ihrer Internetpräsenz.
aus: mcgrip a.a.O. http://www.mcgrip.de/Service/news/Impressumpflicht.htm


Super Artikel 13 Fragen zum neuen Telemediengesetz
http://www.telemedien-und-recht.de/

Um die Verwirrung perfekt zu machen, findet sich im geänderten RfStV in § 55 Abs.1 ebenfalls eine Impressums-Regelung: "Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Wer es genauer studieren will:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86086
http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/



Impressum am Ende einer Scroll-Seite ist verboten!

Impressum am Ende einer Scroll-Seite: OLG München, Urteil vom 12.2.2004, 29 U 4564/03

TDG § 6, UKlaG § 2

§ 6 TDG ist eine Verbraucherschutzbestimmung im Sinne von § 2 UKlaG. Die Platzierung des Impressums am unteren Seitenende, das bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Bildpunkten erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird, verstößt gegen die Erfordernisse der leichten Erkennbarkeit und der unmittelbaren Erreichbarkeit im Sinne von § 6 Satz 1 TDG.

Die meisten privaten Homepages müssen ein Impressum haben:

Hier mal eine Auflistung, ab wann ein Impressum Pflicht ist :
Vom Impressum befreit
sind Seiten, die kurzfristig zu Testzwecken erstellt werden.
Oder reine Bilder-Seiten, auf denen Ihr Fotos online stellt, um sie für Freunde oder Bekannte sichtbar zu machen.

Wann wird eine private Homepage Impressums-pflichtig ?

  • wenn ein Forum (Diskussionsforum) eingefügt wurde (auch      Shoutboxen)
  • wenn Handel betrieben wird
  • bei "redaktionellen" Anteilen (z.B. eigener,ausführlicher Bericht)
  • bei Einbindung von Werbebannern auf der Homepage
  • bei Produktbeschreibungen / Selbstdarstellungen
  • bei Anbieten von Datendiensten (zum Beispiel  Wetter-Daten,News-Ticker oder Börse)
  • oder wenn die Seite Mailing-Listen enthält
  • Tagebücher (sogenannte Weblogs)
  • das Einstellen einer PDF-Datei

Die Impressumspficht beginnt auch , sobald die Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll.
Das Gesetz spricht bereits dann von einer Dauerhaftigkeit, wenn die Seite ab und zu aktualisiert wird ...
oder in Suchmaschinen angemeldet ist. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.

Impressumspflicht auch für geschäftliche emails!

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/24229/0/Abmahngefahr:_E-Mails_ben%F6tigen_Impressum


Kleine Rechtskunde vom Baukasten:

http://homepage-baukasten.de/recht.php


Disclaimer zum Kopieren:

http://tutorials-area.de.tl/Disclaimer.htm


Beiträge auf dieser Homepage stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen iauf dieser Homepage handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

 
 
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